AGB

AGB`s Holz-Botzem & mabo-Türen GmbH

Verkaufsbedingungen

Angebote sind stets freibleibend in Bezug auf Preis-, Mengen und Maßangaben, außer es ist etwas Gegenteiliges vermerkt. Dies betrifft auch evtl. dazu gehörende Zeichnungen und Skizzen.

Wir behalten uns das Eigentum und das Urheberrecht an allen dem Besteller von uns übergebenden Unterlagen, insbesondere an Abbildungen, Zeichnungen und Plänen vor. Diese Unterlagen dürfen vom Käufer nicht anderweitig verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab unserem Werk in Alzenau.

Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit. Sie laufen nach Klärung aller technischen Fragen. Unsere Haftung für Lieferungen und Leistungen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Gutschriften sind nur mit Ware zu verrechnen. Barauszahlung nicht möglich. Zahlung hat nach Erhalt sofort ohne Abzug zu erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Es gilt der Eingang bei uns.

Bei Zahlungsüberschreitungen erfolgt Berechnung der ortsüblichen Bankzinsen und Spesen für Kreditgewährung vom Fälligkeitstag an. Erfolgt Zahlung für irdeneine Lieferung nicht bedingungsgemäß oder nicht am Fälligkeitstag, so steht dem Lieferer das Recht zu, von weiteren Lieferungen ohne Fristsetzung zurückzutreten.

Montagekosten sind nicht skontierfähig, auch nicht bei Skontovereinbarungen.

Erkennbare Mängel müssen gemäß § 377 HGB auch von Nichtkaufleuten unverzüglich nach ihrer Anlieferung, jedoch spätestens innerhalb 8 Tagen schriftlich bei uns gerügt werden. Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Bei von uns anerkannten Mängeln haben wir zunächst die Wahl zwischen der Nachbesserung und bei deren Fehlschlagen dann zum Umtausch in mangelfreie Waren.

Bei unseren Montagepreisen sind Richtkosten und Anfahrtskosten hinzuzurechnen.

Der Lieferer hat im Einzelfall das Recht, statt der Minderung Ersatz zu liefern, ist die Ware ganz oder teilweise verarbeitet, so sind Beanstandungen ausgeschlossen.

Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Werden dem Lieferer nachträgliche Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers als nicht befriedigend erscheinen lassen, so kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung in bar verlangen.

Erfüllungsort für Zahlungen ist Alzenau.

Gerichtsstand ist für Lieferer und Käufer das Amtsgericht in Alzenau bzw. das Landgericht Aschaffenburg. Auch für das Mahnverfahren.

Andere Anfragen oder dem Auftragsschreiben beigegebene Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung.

Durch die widerspruchlose Annahme unserer Verkaufsbedingungen wird das Einverständnis des Kunden mit unseren Verkaufsbedingungen zum Ausdruck gebracht und zwar dergestalt, dass damit für Sie jede Berufung auf Ihre Einkaufsbedingungen auch dann ausgeschlossen sind, wenn in diesen Bedingungen die Anerkennung anderer Bedingungen abgelehnt worden sind.

Holz muss vor der Verlegung zu Klimatisierung einige Tage im Innenbereich gelagert werden. Dies ist ein Vorteil für Sie. Beim Umtausch werden 10% Bearbeitungsgebühr vom umgetauschten Warenwert berechnet.

Alle Bestellungen, die keine Lagerware für uns ist, und Anfertigungen, sei es durch uns oder durch unseren Vorlieferanten, werden nicht umgetauscht und nicht zurückgenommen. Ebenfalls werden angebrochene Pakete nicht zurückgenommen.

Reklamationen werden nur vor der Verlegung anerkannt. Behandelte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen ab Lieferung berücksichtigt werden.

Für Montagearbeiten durch uns gelten die Bedingungen der VOB.

Eigenschaften des Holzes:
Holz ist ein Naturprodukt, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls hat er fachgerechten Rat einzuholen.